Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag  16.10.2025

Abfahrt 9:00 Uhr

Noriker Museum Niedernsill Pinzgau mit Führung - Vorher Einkehr im Bräurupp Mittersill -Kaffeepause Rathauscafe Saalfelden.

Besuch Museum bitte anmelden!!

Fahrpreis: 29.00 €

 

Anmeldung 08036/30198-14

Mo. - Fr.. 08.00 - 12.00 Uhr

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Kaffeenachmittag

am 22.10.2025 um 14.30 Uhr im Pfarrheim in Haidholzen.

Einladung an alle Senioren der Gemeinde Stephanskirchen!

Mit Vortrag von Frau Schweiger Beratungsservice  der Malteser über das Thema "Hausnotruf".

Zur musikalischen Unterhaltung spielt das Ehepaar Jakubik.

 

 

 

 

 

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Mo. - Fr. 08.00 - 14:00 Uhr

 

außer Feiertage

 

 

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