Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag, den 11.04.2024

Walchenseekraftwerk am Kochelsee-

Besuch einschl. Führung - Vorher Einkehr Fischerwirt in Schlehdorf - Besuch und Kaffeepause Schokoladen Manufaktur Eybel Waakirchen.

Fahrpreis 27,00 €.

Abfahrt: 10:00 Uhr

Anmeldung 08036/8227

 

Kaffeenachmittag:

Mittwoch 17.April 2024

14:30 Uhr

mit Vortrag von Polizeiberater Herrn Röber über "Trickbetrug" und Musik vom Ehepaar Jakubik

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0 80 36 / 82 27

 

 

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