Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt

Donnerstag, 20.08.2026 Roßfeld Panoramastraße Berchtesgaden - Fotopause auf der Scheitel-Strecke- Einkehr Ahornkaser - Rückfahrt ins Tal zur Enzianbrennerei Grassl Berchtesgaden - mit Besichtigung- Anreise und Rückreise nach Verkehrslage.

Abfahrt 12.00 Uhr

Fahrpreis: 27,00 €

 

Anmeldung 08036/30198-14

Mo. - Fr.. 08.00 - 12.00 Uhr

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Kaffeenachmittag am 23.09. 2026 um 14.30 Uhr im Pfarrheim in Haidholzen. Mit Diavortrag von Frau Ringel über die Seniorenfahrten und musikalischer Begleitung von Anneliese und Klaus Jakubik.

 

Hierzu sind ALLE herzlich eingeladen!

 

 

 

 

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