Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt

Donnerstag, 16.07.2026 Tauplitzalm im Ausseerland - Anreise nach Verkehrslage - Alpenstraße ab Bad Mitterndorf - Bummelzugfahrt auf dem Hochplateau - Kaffeepause - Rückfahrt nach Verkehrslage -

Abfahrt 8::00 Uhr

Fahrpreis: 36,00 €

Bummelzugfahrt: 6,00 €

 

Anmeldung 08036/30198-14

Mo. - Fr.. 08.00 - 12.00 Uhr

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Kaffeenachmittag am 22.Juli  2026 um 14.30 Uhr im Pfarrheim in Haidholzen. Mit dem Marienkäferchor und den Tanzmäusen.

 

Hierzu sind ALLE herzlich eingeladen!

 

 

 

 

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