Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag 15.05.2025

Abfahrt 09.00 Uhr

Barmsee bei Krün - Einkehr im Alpengasthof Barmsee - Möglichkeit zum Spaziergang - Rückfahrt mit Kaffeepause  Cafe Romberger Großweil

Fahrpreis: 31,- €

Anmeldung 08036/8227

Mo. - Do. 08.00 - 14.00 Uhr

 

Kaffeenachmittag

am 14. Mai 2025 um 14.00 Uhr

Seniorenmaiandacht in der Kirche in Haidholzen

anschließend  Kaffee und Kuchen im Pfarrheim und Unterhaltung mit Anneliese und Klaus Jakubik
 

 

 

 

 

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