Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag, 08.08.2024

Herbaria Kräuterparadies Fischbachau - vorher Einkehr Postgasthof Rote Wand Geitau - Rückfahrt über Sudelfeld mit Einkehr Bröselalm

Fahrpreis 25,00 €  Führung  ca. 1,00 €
 

Anmeldung 08036/8227

 

 

Senioren Kaffeenachmittag am 18.09.2024 um 14.30 Uhr im Pfarrheim in Haidholzen mit Vortrag über Kräuter, Wildbeeren, Wurzeln und Räuchern

von Frau Pelzl und musikalischer Unterhaltung von Anneliese und Klaus Jakubik

 

 

 

 

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

0 80 36 / 82 27

 

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Sozialwerk Stephanskirchen e.V.