Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Donnerstag  13.11.2025

Abfahrt 10:00 Uhr

Griechisch-Orthodoxe Salvatorische München mit Führung - Vorher Einkehr in Hofolding Schnitzelwirt - Kaffeepause Brasserie Oskar-Maria im Literaturhaus Salvatorplatz. 

Kirchenführung bitte anmelden!

Fahrpreis: 24.00 €

Führung auf Spendenbasis

Anmeldung 08036/30198-14

Mo. - Fr.. 08.00 - 12.00 Uhr

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Einladung an alle Senioren

von Stephanskirchen!

 

Krankengottesdienst

am 19.11.2025 um 14.00 Uhr in der Kirche in Haidholzen.

anschließend Kaffeenachmittag mit Vortrag von Christine Heiss über das " Netzwerk in der Pfarrei "

und musikalischer Unterhaltung vom Ehepaar Jakubik .

 

 

 

 

 

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0 80 36 / 82 27

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Mo. - Fr. 08.00 - 14:00 Uhr

 

außer Feiertage

 

 

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