Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche oder/und geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegrade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unsellbstständig oder nur unselbstständig ausgeübt wereden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden.

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Aktuelles

Seniorenfahrt:

Dienstag, 07.04.2026

Abfahrt 10::00 Uhr

Salzburg - Besuch Flugzeugmuseum Red Bull Hangar 7. Vorher Einkehr im Restaurant Kuglhof - Weiterfahrt zur Kaffeepause am Johannsishögl

Fahrpreis:26.00 €  Führung auf Spendenbasis!

 

Anmeldung 08036/30198-14

Mo. - Fr.. 08.00 - 12.00 Uhr

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Einladung an alle Senioren

von Stephanskirchen!

 

Kaffeenachmittag mit Dr. Andreas Daxer und Sitzgymnastik sowie musikalischer Unterhaltung von Anneliese und Klaus Jakubik

am 22.April 2026 um 14.30 Uhr im Pfarrheim in Haidholzen. 

 

Hierzu sind ALLE herzlich eingeladen!

 

 

 

 

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Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

0 80 36 / 82 27

info@sozialwerk-stephanskirchen.de

 

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Mo. - Fr. 08.00 - 14:00 Uhr

 

außer Feiertage

 

 

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